Die Regeln für das Büchsenschießen auf den Schützenfesten wurden den Schützen im Vorfeld durch den Schützenbrief übermittelt. Bei manchen dieser Briefe wurde auf dem unteren Teil des Briefes die Größe des Ziels mit einem Kreis oder einer Kreisfläche markiert.
- Ein schönes erhaltenes Beispiel dafür stellt der Kölner Schützenbrief von 1480 dar, hier in einem Beitrag des Kölnischen Stadtmuseums zu sehen.
- Und hier der Scan des Müncher Schützenbriefes an den Rat von Frankfurt aus dem Jahre 1486 aus der Inkunabelsammlung der Goethe Universität Frankfurt am Main
Die durchschnittliche Größe des Ziels betrug wohl etwa 11-13cm im Durchmesser. Es handelte sich um ein Blech, welches mit einem Nagel auf einer Holzscheibe fixiert war. Der Nagel, auch Zweck genannt, hatte beim Schießen eine besondere Bewandnis. Wurde er getroffen, zählte der Schuß wie ein normaler Treffer. Nur bei Gleichstand mehrerer Schützen wurden die "Treffer auf den Zweck" zum Zünglein an der Waage.
Der Abstand zum Ziel variierte. Die Angaben in den erhaltenen Schützenbriefen zeigen allerdings, dass die Entfernungen zum Teil recht beeindruckend waren.
Im liber diversarum formarum 19 - aus den Akten des Hochstiftes Würzburg, p. 127-128 ist im Schützenbrief der Stadt Würzburg vom 29. Mai 1501 der folgende Eintrag zu finden:
"die entfernung von dem ziel wird 50 gerten betragen, je 12 "wergkschuch" fuer eine gerte"
Wenn wir von einer Länge von etwa 0,2-0,25m für den "wergkschuch" - also den Arbeitsschuh - ausgehen, liegen wir bei einer Entfernung von ca. 120-150m! Erhaltene Schützenlisten und Auszüge aus Chroniken lassen darauf schließen, dass die Schützen sehr wohl auf diese Distanz nicht nur das Ziel, sondern auch desöfteren den Zweck trafen. Der geneigte Leser bedenke, dass es sich bei den Büchsen um noch recht einfache Konstrukte ohne Zug oder Zieleinrichtung handelte.
(Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter dem Themenbereich Büchsen)
Vereidigte Schreiber und Gutachter inspizierten die Waffen vor dem Schießen und führten die Schützenlisten. Diesen Personen und ihren Anweisungen war unbedingt Folge zu leisten, denn bei Zuwiderhandlungen waren Strafen bis zum Ausschluß aus dem Wettbewerb zu erwarten.
Die sogenannten "Zeiger" saßen in einem "Zeigerhäuschen" oder hinter einer Bretterwand. Ihre Aufgabe war es, den Richtern einen Treffer oder einen Fehlschuß anzuzeigen.